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Das EugH Urteil zu CBD-Öl

Das Gericht in Luxemburg hält fest, dass CBD kein “Suchtstoff" sei und folgt dabei der Auffassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).Rechtssache C-663/18

Die wichtigste Auswirkung dieses Urteils ist der Fortbestand eines riesigen Wachstumsmarktes in Europa, der nun nicht mehr weiter durch die Pharmaindustrie ausgebremst werden kann. Dies erforderte viel Lobbyarbeit und verbrauchte auch Investitionsmittel, die Besser angelegt hätten werden können.

Die Wirtschafts Woche beschreibt den Markt als explodierend, da gehören aber auch Kunden dazu die Vertarauen in die Produkte gewinnen müssen.

Eine Wirkung setzt bei CBD-Ölen als Beispiel ja nicht immer sofort ein und braucht

dadurch ein wenig Geduld in der Anwendung.

Auch werden vielleicht viele Pharmaprodukte durch wenige natürliche Hanfartikel

aus Europa erstzt und tragen dadurch zum Klimaschutz bei. Viele große Strategen, wie Google, Amazon, ebay und Facebook haben bisher das Potential zwar verschlafen und einen undurchsichtigen Dschungel an Fake und unkenntlichen Produkten entstehen lassen, aber die Novel Food Klassifizierung sollte als Markenzeichen bald auch bei diesen Marktmonopolisten das Angebot regulieren.

Denn wer wie wir, dort gegen Windmühlen kämpft verdient sich den Erfolg.

Der Hanf als Nutzpflanze wird uns eine große Hilfe bei der Klimakrise sein, mit ungeahnten Einsatzmöglichkeiten.








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